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Patientenverfügungen

Manchmal möchte man gerne in die Zukunft schauen können. Gesundheit und Zufriedenheit können aber leider nicht vorhergesehen werden. Umso besser, dass Vorsorge getroffen werden kann.

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung. Darin halten Sie fest, wie Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch versorgt werden möchten. Sollen lebenserhaltende Maßnahmen gar nicht oder nur begrenzt durchgeführt werden, sollten Sie unbedingt eine Patientenverfügung verfassen.

Sie ist schriftlich und formlos gültig, und muss mit Ihrem Namen und Datum versehen sein. Bewahren Sie sie an einem gut auffindbaren Platz auf und unterrichten Sie am besten einen Angehörigen oder eine nahestehende Person darüber. Diese kann dann dafür sorgen, dass die

Patientenverfügung auch in Kraft tritt, falls Sie krank werden.

Wenn Sie sich näher darüber informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Seiten des Bundesministeriums der Justiz www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html ,oder den Ratgeber der Deutschen Bischofskonferenz unter www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html.

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