☰ Menu

Wie verfasse ich ein Testament?

Den Angehörigen eine Hinterlassenschaft zu machen, ist ein gutes Gefühl. Ein Testament erlaubt Ihnen diese Zufriedenheit.

Ein Testament hält bestimmte Anweisungen und Wünsche fest, die mit Ihrem Erbe verbunden sind. Zwar regelt zum einen das Erbrecht die gesetzliche Erbfolge. Der Pflichtteil, der daraus entsteht, muss auf jeden Fall in bar an die Familienangehörigen ausgezahlt werden.

Darüber hinaus erlaubt Ihnen ein Testament aber das Bevorzugen oder Hinzuziehen anderer Personen. Auch bei Sachgegenständen oder der Mitgift von Immobilien empfiehlt sich ein Testament.

Es muss handschriftlich verfasst und mit Ortsangabe, Datum und vollem Namen unterschrieben werden. Oftmals hilft das Konsultieren eines Notars oder eines juristischen Fachmanns, um unklare Formulierungen zu vermeiden.

Für die Erben und Ihre Familie ist ein Testament sehr hilfreich. Keine Unklarheiten, keine Fragen können entstehen. Das ist gerade nach einem schweren Verlust eine große Entlastung.

Beispiel

Hamburg, den 16.05.2011

Mein letzter Wille

Ich, Gustav Ernst, geboren am 20.11.1947, derzeit wohnhaft Große Bleiche 23 in Hamburg, bestimme als meinen letzten Willen das Folgende:

Mein gesamtes Vermögen soll mein Enkel Rudolf erben. Mein Haus in Wangen im Allgäu soll jedoch meine Tochter Susanne bekommen.

 


Unterschrift (am besten mit vollem Namen)

nach oben